Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.07.2020
Termine
20.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2015
Eröffnungen
24.02.2015
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2015
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
06.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
25.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
25.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
21.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
21.03.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
16.10.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.12.2007 bis zum 30.09.2008
24.01.2008
Neueintragungen